Kleintiermarkt

...für Kaninchen und Geflügel (auch Ziergeflügel, Sittiche, Kanarien usw.) verschiedener Rassen.

ACHTUNG! Der Tiermarkt findet jetzt immer am 2. Samstag des Monats statt!

Das Konzept des Kleintiermarktes wird sich in diesem Jahr etwas ändern. Durch den Veranstalter werden keine Käfige mehr zur Verfügung gestellt.

Somit muss sich jeder Verkäufer eigenständig um geeignete Käfige oder Transportboxen kümmern. Diese sollten auf Ständern oder Tischen platziert werden.                 Der Verkauf aus dem Auto ist nicht erwünscht.

Aus veteränarmedizinischen Gründen ist es untersagt, die Käfige und Boxen direkt auf dem Boden abzustellen.

Betrifft Kleintiermarkt am 14.10.2023:

aufgrund der aktuellen Lage, ordnet das Kreis-Veterinäramt Uckermark folgende zusätzliche Maßnahmen für Geflügelmärkte zur Eindämmung der Geflügelpest ab dem 01.10.2023 an:

- die ausgestellten Tiere müssen längstens 7 Tage vor Veranstaltungstag klinisch durch einen beauftragten Tierarzt untersucht werden

- durch einen Tierarzt jeweils ein Tupfer (Rachen-Kloaken-Kombitupfer) von das zur Ausstellung kommende Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse) für eine virologische Untersuchung zu entnehmen

- das Ergebnis der Untersuchungen ist bei Einlieferung der Tiere mit vorzulegen

è bei Tauben und Ziergeflügel (z.B. Sittiche, Kanarien etc.) ist keine virologische Untersuchung erforderlich

- für Kaninchen und Nagetiere gelten keine weiteren Bestimmungen

Termine für 2023: 

14.Oktober 2023


Einlass für Besucher ab 08:00 Uhr

Einlass für Aussteller von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr

Eine vorherige Anmeldung für Aussteller per Mail, Fax oder Telefon ist erwünscht!

 Tiergesundheitliche Anforderungen (Auszug):

  • Alle Tiere müssen klinisch gesund und transportfähig sein und dürfen nicht aus Tierseuchen-Sperrgebieten stammen.
  • das für die Veranstaltung mit Geflügel vorgesehene Hühnergeflügel (Hühner, Puten, Fasane, Wachteln etc.) ist vor der Veranstaltung klinisch tierärztlich zu untersuchen.
  • keine weiteren Auflagen für Kaninchen (keine Impfung nötig, aber empfohlen)
  • keine weiteren Auflagen für Sittiche, Kanarien, Finken, Papageien usw.
  • Geflügel darf im Freien nur mit einer Überdachung ausgestellt werden. Es muss in jedem Falle gewährleistet sein, dass Wildvogeleinträge aus der Luft oder von der Seite als auch Einträge durch Schadnager ausgeschlossen sind
  • Hühnergeflügel (auch Fasane, Wachteln, Truthühner) muss gegen die Newcastle-Krankheit (ND) geimpft sein.
  • Bei Tauben wird eine Impfung gegen die Paramyxo-Virus-Infektionen empfohlen.
  • Enten und Gänse sind vor der Veranstaltung durch ein zugelassenes Labor virologisch auf Influenza-A-Virus (Vogelgrippe) mittels kombinierter Rachen- und Kloakentupfer untersuchen zu lassen.
  • Impfungen sind spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers abzuschließen.

Gesundheitsbescheinigung:

  • Bescheinigungen für Hühnergeflügel, Tauben, Enten und Gänse sind vom Tierhalter mitzuführen.
  • Die klinische Untersuchung der Tiere (Hühnergeflügel) kann bei der Einlassuntersuchung durch einen Tierarzt durchgeführt werden.
  • Der Veranstalter überzeugt sich bei Éinlass vom Vorliegen der Bescheinigungen
  • Tierhalter, die diese Bestimmung nicht einhalten, ist die Teilnahme an der Börse mit Tieren verwehrt